this post was submitted on 17 Oct 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Nein, steht ja auch im Text. Leergewicht 3 Tonnen, müsste also als LKW zugelassen werden, aber dafür fehlen die vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen.
Das Leergewicht ist dafür zweitrangig. Entscheidend für die Fahrerlaubnis der Klasse B ist die (zulässige) Gesamtmasse von 3,5 Tonnen, also Leergewicht (inkl. 75 kg Fahrer) plus Passagiere und Gepäck. Das überschreitet laut Artikel schnell die 3,5-Tonnen-Grenze. Wenn der Cybertruck also von einem Fahrer mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B bewegt werden soll, darf nur eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen im Fahrzeugschein eingetragen sein und nicht 4,2 Tonnen wie in den USA. Demnach bleibt noch für die Nutzlast 3500 kg - (4238 kg -1134 kg) = 396 kg übrig. Das ist weniger als bei meinem Kombi, der nur die halbe Leermasse hat.
Quelle von zGM und Zuladung des Cybertrucks https://de.wikipedia.org/wiki/Tesla_Cybertruck
Ich halte das Ding, selbst wenn es unter 3 Tonnen wäre, eh für ein Sicherheitsrisiko. Ich passe jetzt schon sehr viel stärker auf, wenn ein Tesla in meiner Nähe fährt.
Persönliche Meinungen sind aber der Zulassung egal. Da geht es um Fakten und Richtlinien. Wenn ein Fahrzeug die erfüllt, darf es zugelassen werden. Der cybertruck erfüllt sie nicht, damit ist eine Zulassung schlicht nicht möglich.
Also ich hätte immer gedacht, die fehlende Knautschzone der „Motor”haube würde den TÜV das Ding killen lassen, um ehrlich zu sein.
Fährt man mit so einem Ding gegen einen Baum, wird man doch einfach von der sich zurückgestoßenen Massivstahlplatte geköpft, oder?
Edith: Weiterlesen hilft. Heute lernte ich den Unterschied zwischen Einzel- und Typzulassung.
Offenbar erfüllt ein Cybertruck mit entsprechenden Modifikationen, u.a. Kantenschoner und zusätzliche Rückleuchten, die Anforderungen für eine Einzelzulassung.
Für die Typzulassung werden noch andere Vorschriften, z.B. Crashsicherheit von Insassen und Fußgängern, relevant.