this post was submitted on 12 Jul 2023
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Nein, sie sind allgemein anmeldungspflichtig, das ist nicht das Gleiche. Es folgt auch nicht, dass nicht angemeldet (oder nicht genehmigt) = verboten. Z.B. eine Spontanversammlung ist selbst von der Anmeldepflicht ausgenommen. Abgesehen davon kann (nicht muss) die Polizei eine nicht angemeldete Versammlung auflösen und potentiell macht sich die Orga strafbar, wenn sie eine Versammlung nicht anmeldet, aber auch das heißt ja nicht verboten. Allgemein ist die Versammlungsfreiheit ein Grundrecht und genießt daher einen besonderen Schutz, die kann nicht ohne gute Begründung eingeschränkt werden, nur weil es der Polizei oder irgendwelchen Dullis nicht passt, selbst wenn nicht alle bürokratischen Regeln eingehalten wurden. Ein Verbot braucht eine besondere Begründung, siehe Gesetzestext. Siehe auch hier in einfacheren Worten:
Klingt alles in allem nicht danach, das irgendwelche Versammlungen grundsätzlich verboten wären, nur weil sie nicht genehmigt oder angemeldet wurden.