this post was submitted on 01 Nov 2023
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Frag Feddit

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founded 3 years ago
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Die Frage steht schon im Titel: Man hat ja einen Haufen Geräte, die man irgendwo gekauft hat und die gehen dann nach 23 Monaten kaputt und man will sie beim Händler reklamieren. Und der will gerne den Kassenbon. Ich habe aber keine Lust auf Zettelwirtschaft.

Für normale Bürokratie habe ich mittlerweile paperless-ngx im Einsatz, was auch wunderbar funktioniert. Ich könnte jetzt also problemlos auch alle Kassenbons von diversen Käufen einscannen, digital ablegen und die Originale wegwerfen.

Hat einer von euch Erfahrungen, wie dann aber sich die üblichen Händler verhalten, wenn ich dann im Laden mit einem Scan/Ausdruck auftauche statt dem Originalbon? Akzeptieren MediaMarkt, Lidl, Saturn und andere Händler das oder renne ich da in Probleme?

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[–] [email protected] 17 points 1 year ago (1 children)

Kein Anwalt hier, daher bitte mit Vorsicht genießen.

Du musst hier unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie/Umtausch. Bei der 24-monatigen Gewährleistung nach BGB ist weder die Original-Verpackung noch der (physische oder virtuelle) Bon notwendig, denn du berufst dich auf einen Mangel. In den, mittlerweile, ersten 12 Monaten wird davon ausgegangen, das der Mangel bereits an Werk bestand, in den zweiten 12 Monaten musst du es nachweisen können.

Hier musst du meines Wissen nur nachweisen können, dass das Produkt tatsächlich bei dem Händler gekauft wurde - Zeugenaussage oder Kontoauszug gehen hier hilfsweise auch, daher würde ich vermuten, dass deine paperless-Kopie hier auch geht.

Anders ist es bei Umtausch oder Garantie, also vom Händler freiwillig gewährte Ergänzungen. Weil freiwillig, kann der Händler so ziemlich alles wünschen, was sie/er will und das umfasst halt auch einen physischen Kassenbon.

[–] [email protected] -2 points 1 year ago (1 children)

Bei der 24-monatigen Gewährleistung nach BGB ist weder die Original-Verpackung noch der (physische oder virtuelle) Bon notwendig

Und wie weise ich nach, dass ich den Artikel in den letzten 24 Monaten gekauft habe?

[–] [email protected] 5 points 1 year ago (1 children)

Steht im zweiten Absatz des Schreiberlings.

[–] [email protected] 9 points 1 year ago (1 children)

Ich weiß nicht wo ich da mein Hirn hatte. Hab mir mal selbst einen Downvote gegeben.

[–] [email protected] 4 points 1 year ago

Passiert den Besten ;)

[–] [email protected] 5 points 1 year ago

Bei physischen Kassenzettel rennst du in probleme wenn du denen nur ein Bild zeigst - egal wie gut der ist. Faierweise muss man dazu sagen, dass du ja durchaus das Bild von Sonst wo haben könntest. Die Rechnung die du bei größeren käufen und online Bestellung mit Abholung kriegst ist zwar auch digital, hat aber einen namen mitdrauf und liese sich daher kontrollieren dass sie zu dir gehört.

[–] [email protected] 2 points 1 year ago

Hab ich mir auch schon überlegt, mich dann aufgrund der ganzen Unwägbarkeiten für sowas entschieden.