Gut, aber eine Widerspruchslösung oder wenigstens ein Entscheidungszwang wäre besser.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass wer keine Organe spenden will, dann auch so konsequent sein sollte, keine Organspenden in Anspruch zu nehmen.
Gut, aber eine Widerspruchslösung oder wenigstens ein Entscheidungszwang wäre besser.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass wer keine Organe spenden will, dann auch so konsequent sein sollte, keine Organspenden in Anspruch zu nehmen.
Ich musste jetzt echt lang überlegen, was Fütter-Tees sind und wo man die reinlädt...
Habe den Titel des Artikels übernommen, wie sind hier die Regeln bezüglich Wählen eines eigenen Titels?
Doch dass daraus mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts wird, hatte LTO in den vergangenen Tagen bereits prognostiziert. Nun ist es offenbar ausgemachte Sache: Dem gerade erst im Bundestag beschlossenen Cannabisgesetz (CanG) droht ein Vermittlungsverfahren im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Das bestätigte gegenüber LTO der rheinland-pfälzische FDP-Landesjustizminister Herbert Mertin, auch das Portal Table Media hatte entsprechend berichtet.
D.h. wir wissen von mindestens 22 Stimmen für den Vermittlungsausschuss: Bayern (6), NRW (6), Niedersachsen (6), RLP (4).
Edit: Für eine Mehrheit sind 35 Stimmen notwendig, von den anderen Ländern wissen wir aber noch nicht, wie sie stimmen wollen, aber unmöglich scheint das zumindest nicht.
Und dadurch lösungsorientierte Politik betreiben? Geht ja mal gar nicht, wir sind hier immer noch in Deutschland! /s
Das Problem ist wohl, dass bei allen laufenden Haftstrafen, bei denen neben anderen Straftaten auch Verstöße gegen das BtmG eine Rolle spielen, bewertet werden muss, ob dieser Verstoß nach dem CanG nicht mehr strafbar wäre. In diesen Fällen müssten dann neue Urteile gesprochen werden. Das ist Arbeit, weil im deutschen Rechtssystem bei Urteilen nicht jeder Verstoß einzeln bestraft wird, sondern alles zusammen. Wenn z.B. jemand eine Körperverletzung begeht und dabei 24g Cannabis dabei hat, steht im Urteil nicht "Körperverletzung (1,5 Jahre) + Besitz von Betäubungsmitteln (0,5 Jahre)", sondern "Körperverletzung in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln (2 Jahre)" [Zahlen fiktiv]. Die Justiz müsste den Fall also komplett neu bewerten.
Einfach das Inkrafttreten des Gesetzes weiter nach hinten schieben hilft dabei aber mMn. gar nicht, weil sich dann natürlich in der Zwischenzeit neue Fälle ansammeln und man wieder vor dem gleichen Problem steht. Daher glaube ich, das ist einfach der Versuch, das Gesetz bis zur nächsten Legislaturperiode rauszuzögern, damit es gar nicht kommt.
"Sicherheitshalber" - Der Podcast zur Sicherheitspolitik. Ulrike Franke, Carlo Masala, Frank Sauer und Thomas Wiegold diskutieren ca. 1x monatlich über die deutsche Verteidigungspolitik und die sicherheitspolitische Lage in Europa & der Welt.
"Gehirnerschütterung" - Der Podcast über alles, was unser Gehirn erschüttert. Veronika Bamann (Psychologin und Psychotherapeutin) und Katharina Mild (Journalistin) sprechen ca. 1x monatlich über ein Thema aus dem Bereich mentale Gesundheit / psychische Krankheiten.
Waddemal waddemal, den Verantwortlichen fällt jetzt auf, dass eine Lagerstätte für radioaktiven Müll ein attraktives Anschlagsziel sein könnte? Da wird einem gleich ganz warm ums Herz wenn man erfährt, dass es bisher offentsichtlich keine Schutzvorkehrungen gab...
Bin auch nur Laie, aber:
Ersetz mal "Grüne und Grün-Wähler" durch eine andere Bevölkerungsgruppe, z.B. "Ausländer" oder "Juden". Würdest du dann immer noch sagen, dass es keine Volksverhetzung ist?
Wenn die Angebote schon vorliegen, dann ist das Kind vermutlich schon in den Brunnen gefallen, es sei denn, der unliebsame Anbieter ist unseriös (z.B. schonmal wegen Schwarzarbeit aufgefallen) oder der Preis selbst ist unseriös (so niedrig, dass es unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wie Mindestlohn nicht umsetzbar ist), dann könnte es ausgeschlossen werden.
Der Witz am Begriff der Wirtschaftlichkeit ist, dass du nicht nur auf den Preis schauen musst, sondern auch Sekundärziele wie Umwelt- oder Sozialverträglichkeit vorgeben kannst, deren Einhaltung du dann mittels Zuschlagskriterien (vulgo: Bewertungskriterien) bewertest. Diese fließen dann in eine Bewertungsmatrix ein, und das "wirtschaftlichste" Angebot ist dann dasjenige, welches bezüglich dieser Kriterien das beste Leistungs-Preis-Verhältnis hat. In der verlinkten PDF findest du auf Seite 13 ein Beispiel.
Damit fairer Wettbewerb möglich ist, darfst du dir diese Bewertungskriterien aber nicht im Nachhinein aus den Fingern saugen, damit dein Lieblingskandidat gewinnt, sondern musst sie vor der Ausschreibung/Angebotseinholung festlegen und den Bewerbern mitteilen.
Weiß nicht wie das in anderen Bundesländern geregelt ist, aber zumindest in Bayern ist das so nicht korrekt:
Das Herzstück der öffentlichen Vergabe ist die Wertung der eingegangenen Angebote. Dabei ist nach den geltenden vergaberechtlichen Vorschriften im Ober- wie im Unterschwellenbereich der Zuschlag nicht auf das billigste Angebot, sondern auf das „wirtschaftlichste“ Angebot zu erteilen. Die Erteilung des Zuschlages allein nach dem Preis ist zwar möglich und mit einem geringeren Aufwand verbunden. Der Auftraggeber hat es jedoch in der Hand, neben dem Preis auch qualitative Zuschlagskriterien vorzugeben und bei der Wertung der Angebote zu berücksichtigen.
Hervorhebung durch mich, Quelle (PDF).
Wahr ist aber natürlich, dass du dir als öffentliche Verwaltung weniger Arbeit machst (musst keine Bewertungsmatrix erstellen) und dich auch weniger angreifbar machst (weniger Chance, verklagt zu werden und damit das Projekt zu verzögern), wenn du einfach das billigste Angebot nimmst.
Drei Ringe den Elbenkönigen hoch im Licht,
Sieben den Zwergenherrschern in ihren Hallen aus Stein,
Den Sterblichen, ewig dem Tode verfallen, neun.
Einer dem Dunklen Herrn auf dunklem Thron,
Im Lande Mordor, wo die Schatten drohn.
Ein Ring, sie zu knechten, sie alle zu finden,
Ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden.
Im Lande Mordor, wo die Schatten drohn.