this post was submitted on 24 Sep 2023
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Deutschland

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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.

Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.

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[–] [email protected] 1 points 1 year ago (2 children)

Wenn Auszubildende die gleiche Arbeitstätigkeit, wie Festangestellte durchführen, dann muss dass doch als Arbeit gelten

[–] [email protected] 1 points 1 year ago* (last edited 1 year ago)

Azubis arbeiten lediglich 60% in den ersten paar Lehrjahren in denen sie 2 von 5 Arbeitstagen in die Schule gehen (3/5 Tagen= 60%). Warum sollte ein Arbeitgeber jemanden in Vollzeit bezahlen der einen Großteil der Zeit nicht da ist?

[–] [email protected] 1 points 1 year ago

Rechtlich halt eben nicht. Und die gleiche Arbeitstätigkeit sollte es eigentlich auch nicht sein. Es gibt einen Lehrplan der von Schule und Betrieb gleichermaßen erfüllt werden muss.