this post was submitted on 13 Jun 2023
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
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Ja, natürlich ist ein Verbot im StGB etwas anderes als der Flickenteppich im Tabakserzeugnisgesetz. Allerdings stand bis 2021 in §219a eben nicht einfach "Werbung" sondern "anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekannt gibt". Die Frage ist also, warum das als "Werbeverbot" in den Medien war. Höchstens die letzte Version vor der Streichung könnte man einfach als Werbeverbot bezeichnen, aber da war einfaches informieren ja erlaubt. Nur musste (das ist Hänel ja passiert) dies sehr neutral dargestellt werden. Tabakverkäufer haben da allerdings ähnliche Probleme. Bitte nicht missverstehen: Ich finde diese Werbeverbote für Ärzte auch bescheuert und anders als Tabakverkäufer verdienen die an Abtreibungen vermutlich gar nicht, aber die praktischen Auswirkungen halten sich trotzdem in Grenzen. Das mit den katholischen ( die evangelische Kirche ist mehr oder weniger pro-choice) Krankenhäusern ist aber wirklich ein Problem. Da müsste man wirklich gesetzliche Regeln schaffen.
okay, das war von mir unscharf forumliert. Das Recht hat aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichts jeder, es wurde nur nicht von der Exekutive umgesetzt. Allerdings ist es eben auch Sache der Legislative und nicht der Exekutive das zu tun. Das Verhalten der Exekutive wurde ja auch vom BGB gebilligt. ___