Der Witz beim Entwurf von #Castellucci ist, dass er wieder auf die bekannte Methode zurückgeht: Wissentlich und offensichtlich jedes Mal gegen das Urteil des BVerfG verstoßen und dann wieder den Umgang damit verschleppen, um einen rechtswidrigen Status Quo zu schaffen.
Zudem ist ein Verbot für die Werbung für die Hilfe zum Suizid vorgesehen.
Was in der Konsequenz aus dem Fall #Hänel bzgl. dem Recht auf Abtreibung bekannt ist: Werbeverbot bedeutet hier wieder faktisch, dass keine Ärztin darauf hinweisen darf, dass Sterbehilfe geleistet wird und das Recht somit das Recht auf dem Papier in der Praxis nicht zur Anwendung kommen kann.
Konkret sollen Sterbewillige im Regelfall mindestens zwei Untersuchungen durch Fachärztinnen beziehungsweise Fachärzte für Psychiatrie oder Psychotherapie sowie mindestens eine weitere Beratung absolvieren.
BVerfG, ich hör dich blättern...