„Aua, bitte hör auf!“ – das waren die Worte, die Beate H. nach eigenen Angaben zu Lindemann gesagt hatte, um ihn davon abzuhalten, ihr körperliche Schmerzen zuzufügen. Doch der Frontman der Band Rammstein, dem seit Mai dieses Jahres sexuelle Übergriffe vorgeworfen werden, habe nicht aufgehört, erzählte die Betroffene dem ORF, deren Name auf Wunsch von der Redaktion geändert wurde. „Auf einmal habe ich einen enormen Schmerz gespürt.“
Lindemann habe sie mit dem Gesicht nach unten aufs Bett gedrückt, ihren Rock hochgeschoben und sie so stark geschlagen, dass Handabdrücke auf ihrem Gesäß zu sehen gewesen seien – es habe keine Zustimmung ihrerseits gegeben, sogar eine eindeutige verbale Ablehnung, so H. Obwohl „Handys verboten“ gewesen seien, habe eine an diesem Tag ebenfalls anwesende Frau es geschafft, noch im Hotelzimmer Fotos von den Folgen der mutmaßlichen Misshandlung zu machen. Forensiker untersuchten Aufnahmen
Diese liegen dem ORF vor und wurden einer digitalforensischen Prüfung auf Echtheit unter der Leitung von Thomas Gloe vom Unternehmen dence GmbH unterzogen. Gloes Bericht ergab: Bei den Fotos handelt es sich um „sehr wahrscheinlich unveränderte Originalaufnahmen“. Gloe konnte in seinem Bericht außerdem weder eine Manipulation von Aufnahmedatum noch Uhrzeit der betreffenden Dateien feststellen.
Zu dem Schluss, dass die Abdrücke auf dem Gesäß der Betroffenen echt sind, kommt auch Kathrin Yen, Ärztliche Direktorin am Institut für Rechtsmedizin in Heidelberg. Yen ist Fachärztin für Rechtsmedizin und baute die Gewaltambulanz in Graz, eine klinisch-forensische Untersuchungsstelle für Opfer von körperlicher und sexueller Gewalt, mit auf. „Die vorgelegten Fotos zeigen Verletzungen nach stumpfer Gewalteinwirkung im Sinne mindestens eines sehr kräftigen Schlages mit der flachen Hand auf die rechte Gesäßhälfte“, so Yen in ihrem Bericht.
Am ehesten sei der Schlag mit der rechten Handfläche oder mit dem linken Handrücken ausgeführt worden. Yen sieht aufgrund der sichtbaren Intensität und der Struktur auf der Haut eine „Fremdhandlung“ belegt. Auch an der linken Gesäßhälfte würden Hinweise auf weitere flächenhafte stumpfe Gewalt bestehen. Dass, wie H. berichtete, ungewollt Schläge verabreicht worden und dadurch Schmerzen entstanden seien, sei aus rechtsmedizinischer Sicht „plausibel vereinbar“, so die Expertin.
Um hier keinen Krieg vom Zaun zu brechen: ich beziehe mich nur auf die Beweislast.
Bewiesen scheint: Till Lindemann hat ein Netzwerk, das junge Frauen in den Backstage holt, damit er Sex mit ihnen haben kann.
Das ist moralisch fragwürdig , aber nicht strafbar.
Ihm wird Vergewaltigung in mehreren Fällen vorgeworfen mit Bildern als Beweisen. Die Bilder beweisen aber nicht, dass diese Taten aus Lindemanns Sicht nicht einvernehmlich geschahen (BDSM ist nicht so unüblich), weil zum Beispiel ein Safe-Word vereinbart wurde.
Wird also schwierig ihm irgendetwas nachzuweisen, selbst wenn alle Aussagen der Opfer 100% korrekt sind und keinen einzigen Widerspruch enthalten (was bei Fällen die Jahre her sind jedem passieren kann)
Unter Vortäuschung falscher Tatsachen. Frauen wurden auf eine Aftershow party mit der Band und nicht auf eine Sexparty mit nur dem Sänger eingeladen.
Was aber keine Straftat ist. Das was Lindemann macht/gemacht hat Ethisch absolut verwerflich ist ist klar, nur ist Lügen keine Straftat. Hier geht es ausschließlich um strafrechtliche Relevanz
Dafür kennt sich hier wahrscheinlich nicht wirklich jemand gut genug mit dem Strafrecht aus. Vor allem weil es ja scheinbar auch noch Länder übergreifend zu ging.
Wollte nur klären, das Frauen scheinbar nicht explizit gesagt wurde wozu man sie in den Backstage Bereich geholt hat.
Da habe ich dich missverstanden.
Sorry aber so funktionieren Vergewaltigungen nicht. Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung wenn es aus Sicht der betroffenen Person die Situation nicht einvernehmlich war. Auch vor Gericht muss nicht nachgewiesen werden, dass eine Situation etwas aus Täter*insicht nicht einvernehmlich war.
Nur ist es keine Vergewaltigung, wenn die nicht-Zustimmung nicht erkennbar war. Das kann verbal, sowie nonverbal (sich wehren) passieren. Wenn dem sex zugestimmt wurde (wobei die Beweispflicht hier bei den Frauen liegt) lässt sich da wenig machen
Das scheint die Regelung nach StGB §177 Abschnitt (1) zu sein. Abschnitt (2) regelt aber zusätzliche Fälle, bei denen das nicht so sein muss:
Ich hab jetzt nicht alle Details der Fälle im Kopf, bei denen Lindemann Vergewaltigung vorgeworfen wurde, aber zumindest einige Vorwürfe (z.B. K.-o.-Tropfen oder Berichte einiger Frauen, sich bereits bei den Privatpartys und von dieser Recruiterin stark unter Druck gesetzt und teils überrumpelt gefühlt zu haben) könnten hier potentiell relevant sein. Auch da könnte ein tatsächlicher Beweis vor Gericht natürlich recht schwierig sein, wenn am Ende wieder nur Aussage gegen Aussage steht, aber eine "erkennbare nicht-Zustimmung" ist nicht unbedingt nötig.
Für den Fall im Artikel hier ist das aber wohl eh irrelevant, da erstens Frau H. explizit und mehrfach ausgedrückt hat, dass sie keinen Sex mit Herrn Lindemann möchte und zweitens (wenn ich das richtig verstehe, der Text ist da nicht ganz eindeutig) der konkrete Vorwurf dort eine Körperverletzung (und sexuelle Belästigung) ist, keine Vergewaltigung.
Uneindeutigkeit ist generell das Problem bei diesen Texten. Ich warte auf die Staatsanwaltschaft(en), bevor ich mir eine: ist wahrscheinlich so passiert - Meinung bilde.
Was KO-Tropfen angeht war meiner Erinnerung nach die erste Berichterstattung falsch. Kann mich da aber irren.
Ob erheblicher Druck ausreicht, um Artikel 177 auszulösen ist auch fraglich und vermutlich im Ermessensspielraum des Richters
Ich glaube, da könntest du (bzw. dein hypothetischer Lindemann) es dir etwas zu einfach machen. Eine Einwilligung kann in Deutschland zwar eine Körperverletzung rechtfertigen (nicht nur bei BDSM, sondern allgemein, z. B. auch bei Kampfsport oder Operationen. Im Zweifelffall kann eine Körperverletzung aber auch trotz Einwillgung strafbar sein, z. B. wenn sie gegen die guten Sitten verstößt). Allerdings fände ich es höchst seltsam, wenn man sich einfach so darauf berufen könnte, um straffrei auszugehen. Sonst könnte ja eine Person einfach einer anderen auf offener Straße in die Fresse hauen und sich danach auf eine angebliche Einwilligung berufen. Hoffentlich müsste in dem Fall die Verteidigung nachweisen, dass tatsächlich eine Einwilligung vorlag, und nicht die Anklage, dass das nicht der Fall war. Würde in dem Fall also Frau H. glaubhaft abstreiten, dass hier eine Einwilligung vorlag, Herr Lindemann aber die Tat grundsätzlich zugeben, könnte ich mir schon vorstellen, dass das zu einer Verurteilung führen könnte. In der Praxis dürfte es natürlich deutlich schwieriger sein, nachzuweisen, dass Herr Lindemann die Tat tatsächlich begangen hat, falls er das abstreiten sollte. Außerdem scheint Frau H. Österreicherin zu sein, je nach Tatort könnte also eher österreichisches Recht entscheidend sein, aber dafür gibt Wikipedia deutlich weniger her.
Edit: Laut dem vollständigen Artikel waren wohl währenddessen mehrere andere Frauen anwesend. Unter Umständen könnten also auch deren potentielle Aussagen für eine Anklage und/oder Verurteilung entscheidend sein.
Dein ins Gesicht schlagen ist insofern nicht vergleichbar, dass der Ort und die Situation eine andere sind. Auf der Straße ist das eine andere Situation als z.B. in einem Boxclub, obwohl theoretisch die gleiche Tat vorliegt.Trotzdem gilt natürlich das Recht des Landes in dem die mutmaßliche Tat begangen wurde
Hmm, kannst du erklären, warum das nicht vergleichbar sein sollte und wo die relevanten Unterscheide liegen sollten? Jeder Vergleich hat natürlich irgendwelche Schwächen, aber soweit ich das überblicken kann, dürfte die Situation im Artikel doch eher mit der Situation auf der Straße vergleichbar sein als mit der im Boxclub (insbesondere da es ja anscheinend Zeuginnen gab). Ich mein, BDSM ist zwar recht weit verbreitet, aber längst nicht so weit, dass man einfach davon ausgehen kann, dass das Gegenüber darauf stehen würde. Und erst recht sollte das keine mögliche Verteidigung vor Gericht sein. Das war auch der eigentliche Punkt, auf den ich hinauswollte. Soweit ich es verstehe, würde sich jemand, der sich auf eine angebliche Einwilligung beruft, nämlich prinzipiell die Tat an sich auch erstmal eingestehen. Ich würde dann erwarten/hoffen, dass in so einem Fall der*die Täti die Einwilligung glaubhaft machen müsste und nicht das Opfer diese widerlegen (dafür könnten natürlich Umstände entscheidend sein, wie wenn z.B. beide in einer längeren BDSM-Beziehung sind oder eben Trainingspartner im Boxclub, aber das war hier ja offensichtlich nicht der Fall).
Ich nutze einen experimentellen Lemmy-Client und kann deshalb (noch) nicht zitieren, deshalb stelle ich das so gut es geht in Blöcken dar.
Der Unterschied zwischen einem Angriff auf offener Straße und einem Angriff in einem Raum wie einem Boxclub ist es, dass in ersterem Szenario eine Zustimmung sehr sehr unwahrscheinlich ist, in letzterem sehr viel wahrscheinlicher. Damit braucht man deutlich mehr Indizien um eine Straftat als sehr wahrscheinlich einzuordnen.
Dies lässt sich indirekt auf diesen Fall übertragen, da BDSM bei Sex üblich genug ist um reine Indizienbeweise als unzureichend abzuweisen, speziell weil bei Sex oftmals experimentiert wird und halt Safe-Words ausgemacht werden. Das Gegenteil nachzuweisen wird schwierig.
Soweit ich das dem Artikel entnehmen kann waren die Zeugen nicht mit im Raum, womit ein Nachweis schwierig werden könnte