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„Aua, bitte hör auf!“ – das waren die Worte, die Beate H. nach eigenen Angaben zu Lindemann gesagt hatte, um ihn davon abzuhalten, ihr körperliche Schmerzen zuzufügen. Doch der Frontman der Band Rammstein, dem seit Mai dieses Jahres sexuelle Übergriffe vorgeworfen werden, habe nicht aufgehört, erzählte die Betroffene dem ORF, deren Name auf Wunsch von der Redaktion geändert wurde. „Auf einmal habe ich einen enormen Schmerz gespürt.“

Lindemann habe sie mit dem Gesicht nach unten aufs Bett gedrückt, ihren Rock hochgeschoben und sie so stark geschlagen, dass Handabdrücke auf ihrem Gesäß zu sehen gewesen seien – es habe keine Zustimmung ihrerseits gegeben, sogar eine eindeutige verbale Ablehnung, so H. Obwohl „Handys verboten“ gewesen seien, habe eine an diesem Tag ebenfalls anwesende Frau es geschafft, noch im Hotelzimmer Fotos von den Folgen der mutmaßlichen Misshandlung zu machen. Forensiker untersuchten Aufnahmen

Diese liegen dem ORF vor und wurden einer digitalforensischen Prüfung auf Echtheit unter der Leitung von Thomas Gloe vom Unternehmen dence GmbH unterzogen. Gloes Bericht ergab: Bei den Fotos handelt es sich um „sehr wahrscheinlich unveränderte Originalaufnahmen“. Gloe konnte in seinem Bericht außerdem weder eine Manipulation von Aufnahmedatum noch Uhrzeit der betreffenden Dateien feststellen.

Zu dem Schluss, dass die Abdrücke auf dem Gesäß der Betroffenen echt sind, kommt auch Kathrin Yen, Ärztliche Direktorin am Institut für Rechtsmedizin in Heidelberg. Yen ist Fachärztin für Rechtsmedizin und baute die Gewaltambulanz in Graz, eine klinisch-forensische Untersuchungsstelle für Opfer von körperlicher und sexueller Gewalt, mit auf. „Die vorgelegten Fotos zeigen Verletzungen nach stumpfer Gewalteinwirkung im Sinne mindestens eines sehr kräftigen Schlages mit der flachen Hand auf die rechte Gesäßhälfte“, so Yen in ihrem Bericht.

Am ehesten sei der Schlag mit der rechten Handfläche oder mit dem linken Handrücken ausgeführt worden. Yen sieht aufgrund der sichtbaren Intensität und der Struktur auf der Haut eine „Fremdhandlung“ belegt. Auch an der linken Gesäßhälfte würden Hinweise auf weitere flächenhafte stumpfe Gewalt bestehen. Dass, wie H. berichtete, ungewollt Schläge verabreicht worden und dadurch Schmerzen entstanden seien, sei aus rechtsmedizinischer Sicht „plausibel vereinbar“, so die Expertin.

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[–] [email protected] 4 points 1 year ago (1 children)

dass diese Taten aus Lindemanns Sicht nicht einvernehmlich geschahen

Sorry aber so funktionieren Vergewaltigungen nicht. Eine Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung wenn es aus Sicht der betroffenen Person die Situation nicht einvernehmlich war. Auch vor Gericht muss nicht nachgewiesen werden, dass eine Situation etwas aus Täter*insicht nicht einvernehmlich war.

[–] [email protected] 1 points 1 year ago (1 children)

Nur ist es keine Vergewaltigung, wenn die nicht-Zustimmung nicht erkennbar war. Das kann verbal, sowie nonverbal (sich wehren) passieren. Wenn dem sex zugestimmt wurde (wobei die Beweispflicht hier bei den Frauen liegt) lässt sich da wenig machen

[–] [email protected] 1 points 1 year ago (1 children)

Nur ist es keine Vergewaltigung, wenn die nicht-Zustimmung nicht erkennbar war.

Das scheint die Regelung nach StGB §177 Abschnitt (1) zu sein. Abschnitt (2) regelt aber zusätzliche Fälle, bei denen das nicht so sein muss:

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn

  1. der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
  2. der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,
  3. der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,
  4. der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder
  5. der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.

Ich hab jetzt nicht alle Details der Fälle im Kopf, bei denen Lindemann Vergewaltigung vorgeworfen wurde, aber zumindest einige Vorwürfe (z.B. K.-o.-Tropfen oder Berichte einiger Frauen, sich bereits bei den Privatpartys und von dieser Recruiterin stark unter Druck gesetzt und teils überrumpelt gefühlt zu haben) könnten hier potentiell relevant sein. Auch da könnte ein tatsächlicher Beweis vor Gericht natürlich recht schwierig sein, wenn am Ende wieder nur Aussage gegen Aussage steht, aber eine "erkennbare nicht-Zustimmung" ist nicht unbedingt nötig.

Für den Fall im Artikel hier ist das aber wohl eh irrelevant, da erstens Frau H. explizit und mehrfach ausgedrückt hat, dass sie keinen Sex mit Herrn Lindemann möchte und zweitens (wenn ich das richtig verstehe, der Text ist da nicht ganz eindeutig) der konkrete Vorwurf dort eine Körperverletzung (und sexuelle Belästigung) ist, keine Vergewaltigung.

[–] [email protected] 1 points 1 year ago

Uneindeutigkeit ist generell das Problem bei diesen Texten. Ich warte auf die Staatsanwaltschaft(en), bevor ich mir eine: ist wahrscheinlich so passiert - Meinung bilde.

Was KO-Tropfen angeht war meiner Erinnerung nach die erste Berichterstattung falsch. Kann mich da aber irren.

Ob erheblicher Druck ausreicht, um Artikel 177 auszulösen ist auch fraglich und vermutlich im Ermessensspielraum des Richters